Kosten einer Mediation
Das Honorar wird in der Regel nach festen Stundensätzen abgerechnet. Denn im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation nicht vom Streitwert abhängig, was ca. 50%% Ersparnis in der I. Instanz und in der II. Instanz ca. 75%% Ersparnis gegenüber eines Gerichtsverfahrens und den Anwaltskosten bedeuten kann.
Damit wird die Mediation besonders für Familien, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne und für Geschäftspartner attraktiv.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und ein rechtliches Problem haben, übernehmen auch vereinzelt Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Mediation in den Bereichen, die Sie im Rechtsschutz abgesichert haben.
Weitere Auskünfte zum Honorar, welches sich nach der Art des Konflikts, der Anzahl der beteiligten Personen und der Verfahrensdauer sowie der Beteiligten, ob Privatpersonen oder Unternehmen, richtet, erhalten Sie gerne auf telefonische Anfrage bei Ihrem kostenlosen Erstgespräch.