Rechtsberatung- und Vertretung
In Deutschland erfolgt die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit entweder nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder aufgrund einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, die allerdings besondere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen hat (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung [BRAO], §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG]).
Weitere Einzelheiten hierzu und zu den Gerichts- oder sonstigen Kosten entnehmen Sie bitte der Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer hier.