Ablauf einer Mediation
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, das grundsätzlich in den nachfolgend genannten Phasen abläuft:
Vorbereitung
Wenn eine Einigung darüber besteht, ein Mediationsverfahren durchführen zu wollen, wird durch den angesprochenen Mediator geprüft, ob die Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und welche anderen Personen zu beteiligen sind, die zu einem sog. Erstgespräch, auch mit ihren Anwälten, eingeladen werden. In diesem Gespräch wird das Verfahren erläutert und man legt gemeinsam mit den Konfliktparteien in einer Mediationsvereinbarung die Rechte und Pflichten, auch die der Mediatoren, fest.
Bestandsaufnahme
Wenn eine Vereinbarung zustande gekommen ist, wird die Sach- und Rechtslage, in der sich die Parteien befinden, erörtert, indem der Mediator regelmäßig mit einer Bestandsaufnahme hinsichtlich der konkreten Verhandlungs- und Konfliktsituation beginnen wird. Es wird also eine Themensammlung erarbeitet.
Interessenklärung
In dieser 3. Phase werden die Interessen, Beweggründe und Motive, sowohl auf der Sach- als auch auf der Beziehungsebene, die hinter den Positionen der Konfliktparteien stehen, durch bestimmte Fragetechniken, worum es den Beteiligten wirklich geht, was ihnen wichtig und was ihnen weniger wichtig ist, herausgearbeitet. Hierdurch kommen erfahrensgemäß oft schon die ersten Auflockerungen/Bewegungen in die verhärteten Fronten.
Kreative Lösungs-/Ideensuche
Diese 4. Phase beschäftigt sich dann mit der Problemlösung, indem die Konfliktparteien nun gemeinsam nach Lösungen suchen, die beide Interessenlagen berücksichtigen. Hierbei erarbeitet der Mediator gemeinsam mit den Parteien, wie viele verschiedene Lösungsalternativen es für ein anfänglich unlösbar scheinendes Problem geben kann, die dann auf ihre wirtschaftliche und praktische Umsetzbarkeit überprüft werden. Wichtig ist hierbei, dass die Lösungssuche z.B. durch ein wildes „Brainstorming“ oder eine Experimentierbereitschaft und Kreativität, zunächst von der anschließenden Lösungsbewertung getrennt wird, da es sich um zwei gegensätzliche Prozesse handelt. Der Mediator beschränkt sich hierbei nicht nur auf die Erörterung möglicher Lösungsmöglichkeiten, sondern spricht mit den Parteien auch die Konsequenzen eines Fehlschlags der Vertragsverhandlungen, die übrigens jederzeit abgebrochen werden können, an.
Abschlussvereinbarung und Umsetzung
Die gefundene Lösung wird dann in einem Mediationsvergleich vertraglich festgehalten, nachdem sie ggf. zuvor noch einer anwaltlichen oder rechtlichen Prüfung unterzogen worden ist, so dass sie rechtlich verbindlich ist und auch vor Gericht standhalten kann.
Wenn Sie Fragen zur Mediation haben oder Sie mit mir diesen anderen Weg der alternativen Konfliktlösung gehen wollen, sprechen Sie mich bitte an. Ich werde Ihnen das Verfahren, den Ablauf und die Grundregeln wie Vertraulichkeit oder Neutralität sehr gerne persönlich erläutern.